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Wenn die Aufgaben der Lieferung Ihrer Ware ins Ausland Ihnen zum ersten Mal begegnen, wird
Ihnen der Einsatz des Vermittlers dabei helfen, an die Feinheiten der Devisengeschäfte
und der Anforderungen der Steuergesetze zur Rückerstattung
der Mehrwertsteuer nicht näher zu treten. Wenn Sie Exportgeschäfte schon
betrieben haben, ist Ihnen bekannt, wie schwierig es ist, die Rückerstattung
der Mehrwertsteuer aus dem Staatshaushalt zu erzielen. Die z.a.o. Unitrade
unterzieht sich fortwährend dem Verfahren der kameralistischen Steuerprüfung
in allen Ausfuhrgeschäften, sodass sich unsere Kunden nicht damit
beschäftigen müssen. Die Lieferungen der Exportwaren in die GUS oder ins
Fernausland sind immer dann benötigt, wenn der ausländische Partner die
Ware nicht selbständig abholen, sondern in seinem Land bekommen möchte.
Unitrade erledigt diese Aufgabe regelmäßig. Die Formalitäten der Zollabfertigung
oder Herstellungszertifizierung der Waren übernehmen wir als eine
unserer Dienstleistungen.